Einsatz von Microsoft Office 365 in hessischen Schulen

Seit heute existiert eine Stellungnahme des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Einsatz von Microsoft Office 365 in hessischen Schulen, indem er zu dem Schluss kommt, dass der “Einsatz von Microsoft Office 365 an Schulen […] datenschutzrechtlich unzulässig [ist], soweit Schulen personenbezogene Daten in der europäischen Cloud speichern“.

Neben Office365 erwähnt er darin auch, dass andere Produkte aus denselben Gründen nicht einsetzbar sind: “Was für Microsoft gilt, ist auch für die Cloud-Lösungen von Google und Apple zutreffend. Die Cloud-Lösungen dieser Anbieter sind bislang ebenfalls nicht transparent und nachvollziehbar dargelegt worden. Deshalb gilt auch hier, dass für Schulen die datenschutzkonforme Nutzung derzeit nicht darstellbar ist.

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